0541 40 69 40

dr frohnecke partner rechtsanwaelte

Unsere Kanzlei

Wir vertreten Ihre Interessen
mit Engagement und Erfahrung

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Frohnecke & Partner mbB wurde im Juni 2002 als Partnerschaftsgesellschaft von Dr. iur. Eberhard Frohnecke und Dr. iur. Stefanie Frohnecke gegründet.

Durch die gewachsene Mandanten-Struktur entwickelten sich vier zentrale Säulen unserer anwaltlichen Tätigkeit, für die wir uns als Fachanwälte qualifiziert haben: In den Rechtsgebieten Gewerblicher Rechtsschutz, Versicherungsrecht und Familienrecht sowie Arbeitsrecht verfügen wir über besondere Kenntnisse und Erfahrungen, die uns durch die Verleihung der jeweiligen Fachanwaltstitel bestätigt wurden.

Gewerbliche Mandanten, darunter viele Mittelständler aus dem ganzen Bundesgebiet und dem europäischen Ausland, betreuen wir vor allem in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Design-, Gebrauchs-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht, Markenrecht) und Versicherungsrecht sowie Bankrecht, Baurecht und Arbeitsrecht.
Auch private Mandanten vertrauen auf unsere hervorragenden Kenntnisse im Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzrecht und Versicherungsrecht sowie im Familienrecht, insbesondere dem Scheidungsrecht, Erbrecht sowie dem Mietrecht.

Hohe Erwartungen unserer Mandanten sind wir gewohnt – und unser Ziel ist es, sie mit großem persönlichen Einsatz zu erfüllen. Das bedeutet: Wir nehmen uns Zeit für Sie. Sowohl für die Bearbeitung und Lösung einzelner, oft sehr komplexer rechtlicher Fragestellungen, als auch für die dauerhafte und umfassende Betreuung von gewerblichen und privaten Mandaten – und das bundesweit.

Neben Firmen in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland dürfen wir zudem ständig solche aus Österreich, den Niederlanden, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz betreuen.

International tätigen Mandanten bieten wir darüber hinaus ein Netzwerk qualifizierter Anwälte an. Bei Interesse beraten wir Sie gern.