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dr eberhard frohnecke rechtsanwalt

Veröffentlichungen von Dr. Eberhard Frohnecke

Eltern haften nur eingeschränkt für illegales Filesharing

Von Dr. Eberhard Frohnecke – Verbraucherrecht: Eltern haften nur eingeschränkt für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder.

Am 15. November 2012 verkündete der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) ein Urteil zur Haftung von Eltern hinsichtlich ihres minderjährigen Kindes betreffend urheberrechtlicher Verletzungen von Rechten an Musikstücken.

Seit Jahren mahnen zahlreiche Kanzleien, die von Musikproduzenten und Musikvertriebsunternehmen beauftragt wurden, betreffend dieses Vorwurfes ab. Dies hat häufig empfindliche Zahlungen der Eltern zur Folge. Bisher war es in der Rechtsprechung so, dass die Eltern umfassend für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder hafteten. Gegenstand der Handlungen der Kinder war, dass diese so genannte Tauschbörsen im Internet nutzten, wie zum Beispiel bearshare.com.

Bei Tauschbörsen werden Musikstücke nicht nur heruntergeladen, sondern gleichzeitig auch zum Download für Dritte bereitgestellt. Diese Handlungen stellen ausnahmslos urheberrechtliche Verletzungen der Schöpfer der Musikstücke dar. Die abmahnenden Kanzleien haben die Informationen hinsichtlich der IP-Adressen zur Identifikation der Verletzer mittels der Staatsanwaltschaften ermitteln lassen. Anhand dortiger Auskünfte konnten Sie dann die Verletzungshandlungen den später abgemahnten Personen direkt zuordnen. Hier stand es in der Rechtsprechung ausnahmslos so, dass die Eltern für diese Handlungen ihrer Kinder umfassend hafteten.