Rechtsanwalt für Versicherungsrecht aus Osnabrück

Ihr gutes Recht gehört in versierte Hände.
Hat an eine Versicherung abgeschlossen, erhält man einen Versicherungsschein mit viel kleingedruckten Anhang. Diesen heftet man ab. Erst wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, schaut man dort wieder hinein. Hat die Versicherung Ihnen gekündigt, den Vertrag angefochten, ist von diesem zurückgetreten oder will Ihnen den Schaden nicht oder nur teilweise erstatten, dann sind wir gefragt.
Kommen Sie gern mit Ihrem Versicherungsrechts-Thema zu uns. Wir kennen uns fachanwaltlich mit der Materie aus und sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung Ihrer versicherungsrechtlicher Ansprüche geht. Besondere Schwerpunkte haben wir in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in den Teilrechtsgebieten folgender Versicherungssparten:
- Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung.
In einem ersten Schritt prüfen wir die Sachlage und setzen uns mit dem Versicherer auseinander. In enger Abstimmung mit Ihnen streben wir eine außergerichtliche Einigung oder eine gerichtliche Klärung des Anspruches an. Wir helfen Ihnen mit einer Einschätzung der Sachlage dabei zu entscheiden, was für Ihre Situation besser ist.
Besondere Schwerpunkte haben wir in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in den Teilrechtsgebieten folgender Versicherungssparten: Lebensversicherung, Rentenversicherung, Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung.
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